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| Neues vom Aktionsbund |
AAA Themen-Radar
So, 05 Sep 2010 19:33
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| Newsflash |
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Wir sind seit 1.8.2004 die öffentliche Plattform für alle, die sich frei über Beteiligungen an geschlossenen Fonds informieren und Informationen tauschen wollen ! Wir - ein Zusammenschluss von Laien (= engagierte Fondszeichner) und Profis (Fondsanalysten, im Kapitalanlagerecht erfahrene Juristen) wollen die Zeichnergemeinschaft stärken und sammeln Stimmvollmachten für die Vertretung in Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen! Wir bitten um Ihre widerrufliche Stimm-Vollmacht für Ihre = unsere Ziele. Die Vertretung ist für Sie kostenfrei und dient dem Zweck, der Anlegerschaft eine stärkere Position zu verschaffen. Gemeinsam haben wir schon viel für die Anleger bewegt (siehe "Was wir erreichten"). Stimmrechtsformulare finden Sie im "Download" unter "Stimmrechtsvollmachten": Pro Fonds ein Formular: Ausdrucken, ausfüllen, hersenden (Adresse unter: "Wer wir sind"), den Rest machen wir....
Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds: Für alle Fonds gilt: Schutz der Anleger ist nötig: Vor rechtlich fragwürdigen oder vertragswidrigen Praktiken von Emissionshäusern, Verwaltern und Treuhändern. Die Zeichner brauchen weiter initiatorenunabhängige Informationen, Recherchen, Fakten, Meinungen und Artikel von Kundigen, und sie brauchen dieses Forum. Hier sind unsere und Ihre Interessen und Vollmachten gut aufgehoben.
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MS Jamina - Dr. Wilhelm aus Kanzlei Dr. Schirp macht Ernst NEU 24.8.2010
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Geschrieben von Jörg Meyer-Gruhl
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NEU EILT Nur bei uns, 24.8.2010, 12,16 h: Da freut sich der Anleger der MS Jamina, einem Fonds des Emissionshauses Embdena Partnership AG aus Emden: Nix ist mit Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen: Lesen Sie die Stellungnahme von Frau Dr. Wilhelm aus der Kanzlei Dr. Schirp et al. in Berlin. Das kriegt der vorläufige InSo-Verwalter demnächst auf seinen Schreibtisch.
Und wenn Sie Ihr Geld nicht verlieren wollen, schließen Sie sich an: Die Telefon-Nummer ist 030-327.617-33 - Frau Reinecke hilft Ihnen weiter....
Berlin, 24.08.2010
Ihre Ansprechpartnerin im Sekretariat:
Frau Reinecke
Durchwahl – Tel.:030-327.617-33
Bearbeiter: Dr. Marion Wilhelm in Kanzlei
Schirp Schmidt-Morsbach Neusel
Unsere Reg.-Nr.: 00270-09/ramw/ramw
(bitte stets angeben)
MS Jamina (Embdena Partnership AG)
Sehr geehrter Herr …….,
vielen Dank für die überlassenen Unterlagen. Sie hatten uns gebeten, eine Einschätzung zur Rechtswirksamkeit der Forderungen des vorläufigen Insolvenzverwalter der Jamina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG zu geben. Hierzu dürfen wir wie folgt ausführen:
- Rechte / Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Bereits im Beschluss des AG Magdeburg vom 17.02.2010 heißt es unter Ziffer 2:
„Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Antragstellerin.“
Dieser Satz und die weiteren Ausführungen verdeutlichen, dass sich das Insolvenzgericht zur Ernennung eines sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters entschieden hat.
Zwischen der Einreichung des Eröffnungsantrags und der Entscheidung des Insolvenzgerichts, ob tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, vergehen i.d.R. einige Wochen, teilweise aber auch mehrere Monate. In dieser Zeit (Eröffnungsverfahren) hat sich das Insolvenzgericht nach Prüfung der Zulässigkeit des Insolvenzantrags davon zu überzeugen, dass ein Insolvenzgrund vorliegt und zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen des Schuldners voraussichtlich ausreichend ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Hierzu wird vom Insolvenzgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Bestellt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter, hat es zu entscheiden, welche Aufgaben und Rechte es dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen möchte. Dabei hat das Insolvenzgericht grundlegend zwei Möglichkeiten. Diese beiden Typen des vorläufigen Insolvenzverwalters werden allgemein als schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter und starker vorläufiger Insolvenzverwalter bezeichnet.
Will das Insolvenzgericht einen starken vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, hat es dem Schuldner nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ein allgemeines Verfügungsverbot aufzuerlegen. Eben hiervon hat das Insolvenzgericht ausweislich des Beschlusses in diesem Fall abgesehen.
Das Amtsgericht Magdeburg hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt und zugleich bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (sogenannter schwacher Verwalter), demnach verbleibt die Verwaltung- und Verfügungsbefugnis beim Schuldner (der Gesellschaft!).
Dem vorläufige Insolvenzverwalter mangelt es also bereits an der Verfügungsbefugnis die Zahlung zu fordern.
- Rückforderungsgrund Gesellschafterbeschluss?
Der Insolvenzverwalter Flöther bezieht sich in seinem Anspruchsschreiben an die Gesellschafter auf die Anträge V-1 bis V-3 der Gesellschafterversammlung vom Juli 2009, welche durch die Gesellschafter im Umlaufverfahren angenommen worden sind.
Bereits aus den Formulierungen dieser Anträge geht deutlich hervor, dass es hier nicht etwa um die Rückforderung von Ausschüttungen ging, sondern um Nachschüsse – was juristisch einen enormen Unterschied bedeutet.
Dies beweist zum einen bereits die Wortwahl (siehe Formulierung des Antrages V-1 und des Antrages V-3). In Antrag V-1 heißt es: „Abweichend von § 11 (2) des Gesellschaftsvertrages […] zunächst die derart geleisteten Nachschüsse […].“
Mit Antrag V-3 ist schließlich vom „Sanierungskapital“ die Rede, welches sich eigenkapitalerhöhend auswirkt.
Weiterhin ergibt sich der Charakter der geforderten Zahlungen auch daraus, dass die Jamina (haftungsbeschränkt) UG & Co.KG keine auf den jeweiligen Gesellschafter individualisierte Aufstellung vorlegt, aus der die Ausschüttung pro Gesellschafter entnommen werden könnte.
Ob der Beschluss eine rechtswirksame Grundlage für die nunmehr geforderten Zahlungen darstellt, darf vor dem Hintergrund der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Thema Nachschüsse bezweifelt werden.
Der Gesellschafterbeschluss einer Personengesellschaft (im entschiedenen Fall einer GmbH & Co. KG) durch den eine Nachschussverpflichtung begründet wird, die im Gesellschaftsvertrag keine Grundlage hat, ist dem nicht zustimmenden Gesellschafter gegenüber unwirksam. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs besteht ein mitgliedschaftliches Grundrecht, nicht ohne eigene Zustimmung mit zusätzlichen Beitragspflichten belastet zu werden. Der betroffene Gesellschafter kann die Unwirksamkeit im Wege der allgemeinen, nicht fristgebundenen Feststellungsklage sowohl gegenüber seinen Mitgesellschaftern – und zwar gegenüber jedem einzelnen – als auch gegenüber der Gesellschaft geltend machen (BGH, Urteil vom 05.03.2007, Az. II ZR 282/05).
Jedenfalls kann eine – in welcher Höhe auch immer – von den Gesellschaftern erhaltene Ausschüttung nicht mit den nunmehr geforderten Nachschüssen gleichgesetzt werden. Dies verkennt elementarste gesellschaftsrechtliche Aspekte. Die Gesellschafterbeschlüsse vom Juli 2009 betreffen Nachschüsse und stellen keine Basis für die nunmehr geltend gemachten Forderungen dar.
- Qualifikation als Eigenkapitalausschüttung
Ein weiterer an den vorigen Punkt anknüpfende Aspekt, ist die Frage, ob es sich bei den in der Vergangenheit getätigten Ausschüttungen der Gesellschaft tatsächlich um solche gehandelt hat, die das Einlagenkapital der Gesellschafter unter das Haftkapital haben sinken lassen. Hier ist sowohl die Gesellschaft als auch der Insolvenzverwalter bislang einen Nachweis schuldig geblieben.
Jedoch sind die Gesellschafter nur dann aus dem Gesichtspunkt des Wiederauflebens der Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB zum „Auffüllen“ ihres Kapitalkontos den Gläubigern der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, wenn bezogene (gewinnunabhängige) Ausschüttungen das Einlagenkonto des jeweiligen Kommanditisten unter die Hafteinlage haben sinken lassen.
- Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen
Während zahlreiche Obergerichte in der Vergangenheit davon ausgingen, dass hier ein Aufrechnungsverbot bestünde (so OLG Stuttgart, Urteil vom 18.03.2010, 14 U 50/09), sieht das OLG Karlsruhe (NZA 2009, 1107) kein Aufrechnungsverbot (nicht rechtskräftig, Revision beim BGH zu II ZR 216/09 – noch nicht entschieden):
Nach der Auffassung des OLG Karlsruhe trifft die Haftung nach dem Grundsatz der Kapitalerhaltung gem. §§ 171, 172 HGB nur den Treuhänder als Kommanditisten und nicht die Treugeber. Das Gesetz schütze das Vertrauen der Gläubiger auf die Erhaltung des Kommanditkapitals nur insoweit, als die Gläubiger auf die Eintragung im Handelsregister vertrauten und insbesondere darauf, dass die eingetragenen Kommanditisten die aus dem Register ersichtliche Haftsumme zur Verfügung gestellt hätten bzw. bei einer Rückgewähr von Einlagen hafteten.
- Verjährung – Anwendung des § 159 HGB analog?
Schlussendlich stellt sich die Frage, ob – unterstellt alle vorgenannten Punkte wären nicht einschlägig – die Einrede der Verjährung greift.
Zunächst ist durch eine Entscheidung des OLG Schleswig vom 30.10.2008 die Frage aufgeworfen worden, wie lange die Frist zur Verjährung von Ansprüchen aus § 172 Abs. 4 HGB ist.
Zur Wahl stehen eine 5-jährige Frist nach HGB oder die seit 01.01.2002 auf 3 Jahre herabgesetzte Regelverjährung.
Im Ergebnis kommt das OLG Schleswig dazu, dass die spezielle Sonderverjährung der §§ 161 Abs. 2, 159 Abs. 1 HGB (5 Jahre nach Eintragung der Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister) keine Anwendung findet.
Der Verjährung nach § 159 HGB lägen nur Ansprüche aus der persönlichen Haftung (§§ 128 ff., 161 Abs. 2, 171 ff. HGB ) für Gesellschaftsverbindlichkeiten zugrunde. Vertragliche Einlageforderungen gegen einen Gesellschafter (aus dem Gesellschaftsvertrag) unterlägen hingegen der normalen 3-jährigen Verjährung nach § 195 BGB (vgl. Grote in MünchenerKommentar zum BGB, 5. Aufl. 2006, § 195 Rn. 13).
Nach der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB beginnt die 3-Jahresfrist am 01.01.2002, sofern die Verjährung zu diesem Zeitpunkt nach altem Recht noch nicht eingetreten war. Der Anspruch der Gesellschaft zur Erfüllung der Einlage war mithin bereits mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt (§§ 195, 214 BGB).
Die weiter sich anschließende Frage ist, ab wann die Verjährung beginnt. Auch hier hat das OLG Schleswig sich den Stimmen der Literatur angeschlossen.
Der gesellschaftsvertragliche (Innen-) Anspruch der Insolvenzschuldnerin auf Zahlung der rückständigen Einlage gegen die Gesellschafter ist demnach verjährt. Für den Beginn der Verjährung kommt es auf die Kenntnis der Gesellschaft (§ 197 BGB) und nicht der Gesellschaftsgläubiger (analog § 159 HGB) an.
Bei einer solchen Einlageforderung im Innenverhältnis handelt es sich um einen vertraglichen Erfüllungsanspruch der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter. Dieser Anspruch unterliegt bei den Personengesellschaften (OHG und KG) – anders als bei den Kapitalgesellschaften – der 3-jährigen Regelverjährung nach § 195 BGB (so auch zahlreiche Kommentatoren).
Die Ansicht, zum Schutze der Gläubiger müsse es für den Beginn der Verjährung auf die Kenntnis des Gesellschafts-/Insolvenzgläubigers vom Bestehen des Nachhaftungsanspruchs in entsprechender Anwendung und nach dem Vorbild der §§ 26 Abs. 1, 28 Abs. 3, 159 HGB ankommen, ist mit der bestehenden Rechtslage nicht vereinbar.
Es fehlt bereits an einer planwidrigen Regelungslücke, die die analoge Anwendung der Sonderverjährungsbestimmungen entsprechend §§ 26 Abs. 1, 159 HGB (d.h. 5 Jahre ab Eintragung der Insolvenzeröffnung ins Handelsregister) rechtfertigen könnte. Der Gesetzgeber hat – abweichend von der 3-jährigen Regelverjährung nach § 195 BGB – die Ausnahmen für längere Verjährungsfristen (z. B. auch in § 197 BGB) ganz bewusst eng ausgestaltet. Durch das Verjährungsanpassungsgesetz vom 09.12.2004 hat der Gesetzgeber bewusst nur spezialgesetzliche Sonderverjährungen für Kapitalgesellschaften (§ 19 Abs. 6 GmbHG und § 51 AktG) eingeführt, es im Übrigen jedoch hinsichtlich der Personenhandelsgesellschaften bei der 3-jährigen Verjährungsfrist gem. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nach § 195 BGB n. F. belassen.
- Zusammenfassung
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt Forderungen wie die hier in Rede stehende geltend zu machen. Dem erhobenen Anspruch fehlt es bereits an der wirksamen Rechtsgrundlage. Jeder nicht den Anträgen V1-V3 vom Juli 2009 zustimmende Gesellschafter ist auch heute noch berechtigt Feststellungsklage zu erheben. Den Anlegern stehen aufgrund nicht aufgedeckter Zwischenhandelsgewinne beim Erwerb des Schiffes MS Jamina Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung zu mit denen die Aufrechnung möglich ist. Ansprüche auf Einlagenrückgewähr sind verjährt.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Einschätzung eine wichtige Basis für Ihre Entscheidung geliefert zu haben und freuen uns, die angesprochenen Aspekte mit Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Rechte im gerichtlichen Verfahren zu vertiefen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marion Wilhelm
Rechtsanwältin |
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Demnächst Erstaunliches zu MS Jamina...NEU 12.8.2010
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Geschrieben von Jörg Meyer-Gruhl
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Demnächst hier bei uns - und NUR bei uns: 12.8.2010: Erstaunliches zu dem Schiff und den Beteiligten von / bei "MS Jamina". |
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Freitag, 13. August 2010 ) |
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Lando darf lächeln NEU 12.8.2010
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Geschrieben von Jörg Meyer-Gruhl
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NEU EILT, nur bei uns, 12.8.2010, 7,36 h: Wie schrieb die Börsenzeitung heute ebenso kurz wie treffend ?
"Berliner Bankenskandal muss neu aufgerollt werden
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Der Versuch, den Skandal um die Beinahe-Pleite der Bankgesellschaft Berlin juristisch zu bewältigen, ist vorerst gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verurteilung des damaligen Berlin-Hyp-Chefs und grauen Eminenz der (West)Berliner CDU, Klaus-Rüdiger Landowsky, aufgehoben. Ebenfalls gekippt wurde das Urteil des Berliner Landgerichts gegen vier weitere ehemalige Vorstandsmitglieder der Tochter der früheren Bankgesellschaft. Die Verurteilung der fünf wegen Untreue habe Rechtsfehler, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung und verwiesen das Verfahren an das hauptstädtische Landgericht zurück. Es sei nicht in ausreichend gesicherter Weise festgestellt worden, dass der Vorstand der Berlin Hyp mit einem Kredit über knapp 20 Mill. DM an die Parteifreunden gehörende Immobiliengruppe Aubis tatsächlich einen Schaden verursacht habe, erklärten die Richter weiter. Landowsky, der als langjähriger CDU-Fraktionschef im Berliner Abgeodnetenhaus viele politische Drähte zog, war vor drei Jahren zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Er begrüßte den gestrigen Entscheid. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor die Urteile bestätigt."
Tja, sagen wir: Nun darf Lando lächeln. Die nächste Stufe dieses Verfahrens dürfte dann in einem Freispruch bestehen, möglicherweise sind ja die Akten verschwunden oder verbrannt. Und danach ? Na, sicher schlägt Jemand Lando für einen Orden vor. Und den kriegt er dann auch. Begründung ? Er habe den Schaden bei Bankenskandal aktiv gemildert..... Ehrenvorsitz der Dings-Partei ? Mal sehen, später vielleicht, zum 75.....
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| Letzes Update (
Freitag, 13. August 2010 ) |
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MS Nordstar - Anleger wehrt Euch - klagt NEU 3.8.2010
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Geschrieben von Jörg Meyer-Gruhl
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NEU EILT, Nur bei uns: MS Nordstar - Anleger wehrt Euch - klagt. Das rät Fondszeichner.de am 3.8.2010, einen Tag nach der a.o. Gesellschafterversammlung. Wie die gelaufen ist, zeigt der folgende Bericht von Frau RAin Dr. M. Wilhelm aus der Kanzlei Dr. Schirp et.al. in Berlin:
„Verraten und verkauft“
Mit diesen Worten ließe sich das Schicksal der MS „Nordstar“ wohl am kürzesten zusammenfassen. Dass sich in der letzten Woche auch mancher Gesellschafter so gefühlt haben mag, könnte mit den Umständen der nun am 02.08.2010 in Hamburg durchgeführten außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Schifffahrtsgesellschaft zusammen hängen.
Mit einer vom 26.07. datierenden Einladung zu diesem Termin erhielten die Anleger die Mitteilung, dass das Schiff mit einem Kurbelwellenschaden, dessen Reparatur rund 1,75 Mio. € kosten würde, in einem ghanesischen Hafen festliegt. Als ob dies nicht schon schlimm genug wäre, wurde den Gesellschaftern weiter mitgeteilt, dass die Commerzbank AG nicht länger bereit sei ihr finanzielles Engagement in Höhe von rund 9,9 Mio. € fortzusetzen oder gar auszudehnen. Die Geschäftsbesorgerin, die GFI Treuhand GmbH, habe einen Käufer gesucht und gefunden, der das Schiff für 540.000 € erwerben möchte. Praktischerweise lag der Einladung auch gleich die schriftliche Zustimmung der Commerzbank zum Verkauf bei. Der Verkauf möge also nun beschlossen werden.
Diese Informationen trafen die Gesellschafter vollkommen unvorbereitet, da noch im Januar 2010 bei der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung mit der Übernahme durch die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co.KG mit Sitz in Hamburg und Leer ein „professionelles Bewirtschaften“ des Schiffes in Aussicht gestellt worden war.
Der Geschäftsführer, Herr Ingolf Martens, konnte dann auch dem einzigen in Person erschienen Gesellschafter nur mitteilen, dass ihm bei der Übernahme des Schiffes von der TL Shipping GmbH & Co.KG versichert worden sei, es sei betriebsbereit. Tatsächlich aber lag es seit 14.12.2009 vollständig manövrierunfähig in Takoradi, Ghana. Die hygienischen Verhältnisse an Bord sowie der Zustand der burmesischen Mannschaft spottete jeder Beschreibung, so Martens weiter. Bei der Übernahme im Frühjahr 2010 habe er keinen Anlass gehabt an den ihm gegenüber gemachten Aussagen zu zweifeln. Schließlich habe sogar ein Gutachten aus dem Sommer 2010 einen ordnungsgemäßen Zustand und einen Wert von rund 9 Mio.€ bescheinigt. Heute würde er allerdings ein Schiff das im Russischen Register und unter liberianischer Flagge fährt wohl nicht mehr so blauäugig übernehmen, erklärte er weiter.
Übrigens wurde der Beirat der Gesellschaft Anfang Juli 2010 bereits von der brisanten Lage unterrichtet. Der Beirat hatte es danach offensichtlich versäumt die Gesellschafter in Kenntnis zu setzen. Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung glänzte der Beirat mit Abwesenheit.
Auf das von Frau Rechtsanwältin Dr. Marion Wilhelm von der Berliner Kanzlei Schirp, Schmidt-Morsbach, Neusel angeregte Procedere, die Abstimmung über den Verkauf zu vertagen und die Gesellschafter vorher mit weiteren Informationen zu versorgen, mochten sich weder Herr Martens noch Herr Marc Buchholz (ebenfalls G.H.S.) nicht einlassen. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass das Angebot des Käufers, auf Nachfrage wurde der Name Martha Ranger Schifffahrtsgesellschaft aus Griechenland genannt, am 03.08. ebenso ende wie die Frist der Commerzbank. Ohne den Verkaufsbeschluss müsse umgehend die Insolvenz über das Gesellschaftsvermögen beantragt werden. Martens wurde dabei nicht müde zu betonen, mit welch großem wirtschaftlichen Verlust die Commerzbank aus dem Engagement hervorgehe.
Dass auch das Anlagegeld der Gesellschafter verloren sei, überzeugte ihn nicht. Diese hätten in der Vergangenheit keine Bereitschaft gezeigt, sich durch die Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen aktiv am Fortbestand der Gesellschaft zu beteiligen. Von rund 700.000 € zurück zu fordernden Ausschüttungen seien 232.800 € an die Gesellschaft zurück geflossen. Nicht zuletzt dieses Verhalten habe auch der Commerzbank AG signalisiert, dass ein „Ende mit Schrecken“ vorzuziehen sei. Auf den Hinweis von Frau Dr. Wilhelm, dass die Rückforderungen bislang nicht einmal mit den minimal hierfür anzusetzenden Standards und daher für den einzelnen Gesellschafter auch nicht nachvollziehbar vorgenommen worden seien, wurde nur mit Schulterzucken reagiert.
Eine Sanierung der Gesellschaft sei zudem nunmehr vollkommen ausgeschlossen: „So alt kann das Schiff gar nicht werden, dass die Schulden wieder reinzufahren wären“, so Martens weiter. Nachdem die telefonischen Bemühungen von Herrn Buchholz, das Kaufangebot ggf. zu verlängern, lediglich einen Zeitaufschub von ein bis zwei Tagen gebracht hätten wurde mit den auf die GFI Treuhand vereinigten 3.130 Stimmen (mehr als die laut Gesellschaftsvertrag notwendigen 75%) die Veräußerung des Schiffes zum Schnäppchenpreis beschlossen.
Auf die Gesellschafter kommen nun noch Forderungen von Gesellschaftsgläubigern zu, da durch die die Hafteinlage vermindernden Ausschüttungen das Wiederaufleben der Haftung gem. § 172 Abs. 4 HGB eingetreten sein dürfte.
Spätestens jetzt sollten die für den Totalausfall der Anlage Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Wer jetzt nicht handelt, nimmt den Totalverlust seiner Einlage hin. Die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel hat eine Reihe von Prospektfehlern recherchiert, die gute Klageaussichten gegen die Verantwortlichen eröffnen. Erste Prozesse wurden bereits eingeleitet. Weitere Geschädigte sollten sich anschließen, um diese dreiste Enteignung nicht hinzunehmen.
Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung:
Frau Rechtsanwältin Dr. Marion Wilhelm Herr Thomas Lippert
Schirp Schmidt-Morsbach Neusel Rechtsanwälte Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz
Dorotheenstr. 3, 10117 Berlin Dorotheenstr. 3, 10117 Berlin
Tel. 030-3276170 Tel. 030-31519340
Fax 030-32761717 Fax 030-315193420
e-mail: wilhelm@ssma.de e-mail: lippert@aktionsbund.de |
| Letzes Update (
Dienstag, 03. August 2010 ) |
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MS Poseidon - Göttlich oder Panzerknacker ? NEU 29.7.2010
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Geschrieben von Jörg Meyer-Gruhl
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NEU EILT Nur bei uns EILT Seh(e)r: 29.7.2010, 11,32 h:
MS Poseidon - Göttlich oder Panzerknacker ? NEU 29.7.2010
Wie wir gestern schrieben: Mitunter sind vor den harten Fakten einige "kryptische" Bemerkungen angebracht. Halten wir es heute genauso: Erst einige Bemerkungen zur griechisch-römischen Mythologie und zu moderneren Mythen: Den Panzerknackern aus Walt Disney's Micky Mouse.
Und wie gestern: Dann ein Absatz. Dann einige - damit natürlich wieder einmal überhaupt nicht zusammenhängende -Bemerkungen zu einem Schiff. Zu dessen Fonds (und einem Emissionshaus), das natürlich rein nix mit der Mythologie am Hut hat. Ob es andere Ähnlichkeiten mit dem wahren Leben gibt, mag der geneigte Leser entscheiden.
Zur Erinnerung: Poseidon, Gott des Meeres. Weil Pferde ihm heilig waren, opferten Gläubige ihm Pferde, die sie im Meer versenkten. Ergrimmte Poseidon, so stach er mit seinem Dreizack in die Erde, donnerte Erdbeben heraus, Überschwemmungen folgten. Und er brachte Schiffe zum Kentern (!), zum Sinken gar (!). Und die modernen Mythen ? Hier ist einer davon. Es geht um die........
Panzerknacker
Die Panzerknacker sind eine Einbrecherbande, die es in vielen Comics auf Investor/ Geldanlager/ Fondskäufer Dagobert Ducks Geldspeicher abgesehen haben. Kennzeichnend für sie sind ihre Sträflingsnummern (176-167, 176-176, 176-617, 176-671, 176-716, 176-761, 176-???. Die Nummern variieren je nach Anzahl der Panzerknacker, die sie immer auf der Brust tragen. Außerdem werden sie fast immer mit schwarzer Maske gezeigt. Ausnahme: Wenn sich zwei Vertreter bei Onkel Dagobert als Geschäftsleute „Panz & Knack“ vorstellen. Oder in einem Beirat vertreten sind.
Das Gehirn der Bande ist Großvater Opa Knack, der in einigen Geschichten mit einem Schild mit dem Text „Begnadigt“ auftaucht. Die Panzerknacker bezeichnen sich meist selbst als „Panzerknacker AG“. Die erste Generation bestand damals aus Flusspiraten auf dem Mississippi. Andere meinen, sie seien die Isar hinaufgekommen....
Soweit unser Ausflug in die Wunderwelt der Mythen, der Micky Mouse und des Dagobert Duck. And now to something complete different:
Nun zu den Fakten: Es gibt (!) nämlich neben dem Gott Poseidon auch ein Vollcontainerschiff mit 3 Kränen und Containerzellen in Doppelhüllenbauweise namens MS Poseidon. 28,20 m breit, Ladekapazität 1.950 TEU, gebaut in Gdynia/Polen. Inganggesetzt am 18.8.1999. Fonds-prospektiert durch GHF = Gesellschaft für Handel und Finanz mbH, Blinke 6, 26789 Leer.
Bei einem Investitionsvolumen von 35,787 Mio EURO hatte der Fonds Fremdkapital von ursprünglich 18.863,0 Mio Euro. Unter HRA 110.580 wurde die zugehörige GmbH & Co KG als "Alpha Ship GmbH & Co KG MS "Poseidon" am 19.4.2006 (wie jetzt: 2006 ??? Ja...) im HR eingetragen.
Und - wie ging es so ? Am 5.2.2009 kam ein Handel zustande: Über rd. 66 TEURO Nominalbeteiligung zum Kurs von 50 %. Und dann ? Ja, am 5.7.2010 ein weiterer Handel über Zweitmarkt.de, diesmal zu 25,5 % und zwar bei rund 26 TEURO Nominal-Kapital.
Dassscha nu schtaaak, wie die Holländer sagen. Von 50 auf 25,5 - Plumps ? Hat Poseidon wieder mit dem Dreizack aufgestampft ? Nun ja, mag sein. Aber am 7. Mai 2010, zwischen beiden Zweitmarktabschlüssen, da kam was heraus ? Genau: Die Bilanz auf den 31.12.2008.
Auch hier wieder zur Ausschüttung: Betrübliche Null % gemeldet wurden für 2009 von Zweitmarkt.de.
Und wie steht's so mit diesem Schiff ? Da wäre zu vermelden: In der Bilanz 2008, da lesen wir im "Eigenkapital der Kommanditisten" dass der Gewinn-/Verlustvortrag von - 18.124 Mio EURO fiel auf - 16.464,662 Mio EURO. Das ist doch gut so. Allerdings: Der Jahresüberschuss von 2007 von 1.662.383.- EURO verwandelte sich 2008 in einen Verlust von 142.418,62 EURO, was - unter Verrechnung der Kapitalanteile und der Rücklagen sowie der "alten" Gewinn-/Verlustvorträge das Eigenkapital der Kommanditisten per Saldo von + 204.530.- Euro Ende 2007 auf nun + 60.092,51 Euro, Ende 2008, schmelzen ließ.
Wir hoffen natürlich, dass die weiter aufgeführten Einlagen stiller Gesellschafter von rd. 1,022 Mio EURO weiter bedient werden. Ja, natürlich auch hier: Die Rückstellungen stiegen von 44.363.- EURO auf 919.000.-- EURO. Aber, gut so: Die Verbindlichkeiten von 5.611 Mio EURO fielen auf 4,240 Mio EURO.
Es sei den 374 Kommanditisten auch mitgeteilt aus den "Bilanzierugs- und Bewertungsmethoden" zum 31.12.2007: "Im Handelsregister sind Einlagen gem. § 172 Abs. 1 HGB in Höhe von 1.465.896,55 EUR eingetragen, die nicht geleistet sind (§ 264c Abs 2 Satz 9 HGB). Hierbei handelt es sich um Entnahmen der Gesellschafter (Ausschüttungen, anrechenbare Steuern) durch die ihre geleistete Einlage unter die Hafteinlagen herabgesunken sind." Herabgesunken...wie traurig das klingt, besonders für ein Schiff.....
Das allerdings hätten wir auch reingeschrieben - in die "Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz" oder wie die Jugend sagt: Besser ist das.
Sie gehören zu den 374 Kommandististen dieses Fonds ? Dann würden wir jetzt mal energisch die Bilanz für 2009 anmahnen....
Wenn Sie den heiligen Zorn des Göttes Poseidon herabrufen wollen: Rufen Sie einfach an: Frau Dr. M. Wilhelm, in der Kanzlei Dr. Schirp et al. in Berlin. Telefon 030 - 327.617-0.
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| Letzes Update (
Donnerstag, 29. Juli 2010 ) |
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Poseidon und Uranus - Meeresgott und Saturn-Vater NEU 29.7.2010
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Geschrieben von Jörg Meyer-Gruhl
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NEU EILT Nur bei uns: 29.7.2010, 9,23 h: Mitunter finden Leser Artikel auf fz.de "kryptisch". Mag sein. Die, welche sie entziffern sollen, wissen, dass wir wissen. Dieses Wissen macht sie weniger froh.
Und die steil steigende Leserzahl beweist: Breite Leserkreise verstehen genau, worüber wir schreiben. Mitunter aber sind vor den harten Fakten eben einige "kryptische" Bemerkungen angebracht. Halten wir es heute genauso: Erst einige Bemerkungen zur griechisch-römischen Mythologie. Dann ein Absatz. Dann einige - damit natürlich überhaupt nicht zusammenhängende -Bemerkungen zu einigen Schiffen, deren Fonds (und einem Emissionshaus und einigen Beiräten), die/das natürlich rein nix mit der Mythologie am Hut ha(t)ben. Deren Ergebnisse aber durchaus mythisch zu nennen sind.
Poseidon, Gott des Meeres, Bruder des Zeus, Schutzgott - zusammen mit Athene - der Stadt Athen. Seefahrer beteten zu Poseidon für eine sichere Überfahrt. Weil Pferde ihm heilig waren, opferten Gläubige(r) ihm Pferde (!), die sie im Meer versenkten (!). Ergrimmte er, stach er mit seinem Dreizack in die Erde, schuf Erdbeben, Überschwemmungen und brachte Schiffe zum Kentern (!), zum Sinken gar (!). (Ich weiß: Kryptisch...)
Uranus, in der römischen Mythologie, Vater des Saturn, jener wiederum Vater des Jupiter. Im Griechischen auch Uranos benannt.
Soweit unser Ausflug in die Wunderwelt der Mythen.
Nun zu den Fakten: Es gibt (!) nämlich auch ein Vollcontainerschiff mit 3 Kränen namens MS Uranus. 194 m lang, Ladekapazität 1.950 TEU, gebaut in Polen. Auf den Markt gebracht 1999 durch GHF. Das ist die Gesellschaft für Handel und Finanz mbH, Blinke 6, 26789 Leer.
Bei einem Investitionsvolumen von 35,787 Mio EURO hatte der Fonds Fremdkapital von ursprünglich 18.863,0 Mio Euro. Unter HRA 110.581 wurde die zugehörige GmbH & Co KG als "Alpha Ship GmbH & Co KG MS "Uranus" am 21.11.1995 (wie jetzt: 1995 ??? Ja...) im HR eingetragen. Und - wie ging es so ? Mum ja, am 8.12.2005 kam ein Handel zustande: Über rd. 36 TEURO Nominalbeteiligung zum Kurs von 80 %. Und nun ? Der letzte Kurs, von dem wir lasen war bei 25,5, %. Und Ausschüttungen ? Betrübliche Null % gemeldet wurden für 2009. Müssen wir uns Sorgen machen ? Nun, wenn wir bedenken, dass bei der GFI, der Treuhandgesellschaft der GHF, auf der Kursliste vom 25.6.2010, die Uranus, zuletzt gehandelt im Oktober 2008, bei 49,90 % stand, sicher nicht.
Und wie steht's sonst so mit dem Schiff ? Da wäre zu vermelden: Das Schiff hat eine Bilanz: Die letzte wohl von 2009. Da lesen wir den Satz: "Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung wird zu Fortführungswerten bilanziert, da die Überschuldung durch ausreichend stille Reserven gedeckt ist." Nun, der "...Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten" stieg von Ende 2008 von 2,621 Mio EURO auf 7,824 Mio EURO, aber wie gesagt: "..ausreichend stille Reserven..."
Wir hoffen natürlich, dass die Einlagen stiller Gesellschafter von 1,022 Mio EURO weiter bedient werden. Ja, natürlich nicht so schön: Die Rückstellungen stiegen von 1,709 Mio EURO auf 3,354 MIO EURO und die Verbindlichkeiten von 4,865 Mio EURO auf 6,598 MIO EURO. Aber, wie gesagt: ...""Überschuldung durch ausreichend stille Reserven gedeckt "...
Nun, noch weniger schön: Von den Verbindlichkeiten von 6,598 MIO Euro sind 5,596 MIO Euro unter einem Jahr fällig, aber, wie gesagt:.....Sie wissen schon....
Und was uns sehr beruhigen sollte: Dem Beirat dieses Schiffes gehörten Leute an, die wir gut kennen, so steht es in der Bilanz vom 21.6.2010. Der eine Herr ist ein Herr aus München, der andere Herr ist ein Herr aus Grünwald. Und der dritte Herr ist aus Bielefeld, tätig in der Wirtschaftsberatung. Die hat im Februar 2010 gerade eine Prokura erlöschen lassen, sagt das Handelsregister...
Als Geschäftsführer hat unsere MS Uranus übrigens den Herrn Dipl.-Kfm. Wolfgang Janssen.
Wer wollte bei so illustrer Besetzung mit Hochkarätern zweifeln, dass "ausreichend stille Reserven" vorhanden sind "trotz bestehender bilanzieller Überschuldung".
Gewiß hat man den Kommanditisten auch mitgeteilt: "Auf die Gesellschafter entfallen bis zum Abschl(k)ussstischtag Entnahmen (direkt zuzurechnende Ausschüttungen und Steuergutschriften) in Höhe von insgesamt EUR 4.194.393,62; in diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 172 Abs. 4 HGB."
Das allerdings hätten wir auch reingeschrieben - in die "Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz" oder wie die Jugend sagt: Besser ist das.
Sie gehören zu den 291 Kommandististen dieses Fonds ? Gut, dass da "stille Reserven" sind...
Wenn Ihre Reserve und Geduld aber aufgebraucht sein sollte und Sie den heiligen Zorn der Götter herabrufen wollen, damit einer der ihren gerecht gestraft wird: Rufen Sie einfach Frau Dr. M. Wilhelm an in der Kanzlei Dr. Schirp et al. in Berlin. Telefon 030 - 327.617-0.
Und später mehr zum Meeraufwühler Poseidon..... |
| Letzes Update (
Donnerstag, 29. Juli 2010 ) |
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It's the economy, stupid ! NEU 27.7.10
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Geschrieben von Jörg Meyer-Gruhl
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NEU EILT Nur bei uns: 27.7.10,17.45 h: Seiltänzer und Versicherungsakrobaten - was haben sie gemeinsam ? Sie dürfen nicht abstürzen. Der eine nicht vom Seil, der andere nicht vom Logikpfad: Because: It's the economy, stupid....
Doch der Reihe nach - im systematischen Wahnsinn: Ein Mann kauft einen Fondsanteil. An einem dieser dynamischen Bananenfrachter, die Re(e)derlein aus - (norddeutsche Küstenstadt mit 5 Buchstaben ? - falsch ! Leehr !) - aufgelegt hat. Nun gut, man prospektelte ein wenig herum, hier ein Fehler, dort ein kleiner......seien wir großzügig: Sagen wir's nicht.
Unseren Mann nun, ihn ergreift immer größerer Zorn: Stück um Stück beginnt er zu ahnen, dann auch zu wissen, was alles falsch lief beim Prospekt, dann beim Fonds. Erst schreibt er höfliche Briefe, dann massive Interventionen: Nützt nix, der Mann mit den elastischen Beinen weicht aus wie ein Degenfechter vorm Treffer.
Da entsinnt sich unser Mann: Er hat da eine Versicherung, eine hoffentlich mit Recht so heißende: Rechtsschutzversicherung. Sie soll ihn schützen und sein gutes Recht. Jahr um Jahr zahlte er ein: Prämie um Prämie. Nun trägt er frohgemut die Kopie seiner Police zu seiner Anwältin hin und bittet sie: "Schreibt Du der Dings-Versicherung und bitte sie: Gib Rechtsschutz mir in diesem Fall des Fondsanteils". Gesagt, getan.
Doch dann der Hammer: "Nö", sagt die Versicherung, "die Deckung kriegst Du nicht".
Und unser Mann ? Reibt sich die Augen - ist verwundert. Wie sie denn gedächten, sich der Pflicht zur Deckung zu entziehen, ließ er höflich fragen ?
Da konntest Du die Tänzer auf dem Seil und die Versicherungsartisten die Hochzeit feiern sehen ! Die Deckung hier verweigert sei, so schrieb die Dingsbums, weil "kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbarer Spekulationsgeschäfte" zu geben sei. Und: "Die hier betroffene Kapitalanlage ist als Spekulationsgeschäft anzusehen, das vom Risiko her einem Termingeschäft vergleichbar ist." Und: "Die nur versprochene, aber in keiner Weise abgesicherte Rendite, entspricht dem unkalkulierbaren Risiko einer Wette, welches sich letztlich auch verwirklicht hat." Die Kommasetzung geben wir Original wieder, den originellen Gedanken auch.
Donnerwetter ! Da mußt Du erstmal drauf kommen ! Wir haben natürlich sofort einen Experten der Seefahrt, Herrn Hans A. befragt: Ob denn die Seefahrt und die dafür nötigen Schiffe tatsächlich einer Wette gleichzusetzen seien ? "Dschjjjjaaa", sachchchte Hans ganz sachte, "dasschaa wohl richt'ch: Wenn ich mit dem Üstra-Boot auf dem Maschsee fahre, in Hannover, da kann ich ja wohl wetten, dass ich das Meer nich', äh', erreiche."
Tatsächlich ! Schiffe = Wette. "Und", fragten wir den Fachmann weiter: "Ist denn ein Schiff, ein Fondsanteil daran, wohl auch Termingeschäft ?"
"Ja, was denn sonst," so dröhnt der blonde Hans. "Das ist doch klaaa: Wenn's Üstra-Boot auf'm Maschsee fährt, jetzt isses 13.oo h, der Fah'plan sachcht, esss kommt zum Steg hier erst um 13.3o h - dasss isss' ein klaaaaa Termingeschäft: Geschlossen jetzt, erfüllt erst später - Termiiiiiingeschäft eh'm, sach ich djjschaa."
Das ist natürlich eine ganz, ganz, ganz schlechte Nachricht für Versichreungspolsicenbesitzer: Die sind genauso durcheinander jetzt wie ihre Versicherungspolicezessen: Müssen sie nun selber zahlen, wenn sie klagen wegen dieses Fondsprospekts ?
Das glauben wir denn dann doch nicht. Klar, das die Dingsbums nicht gern zahlen will. Klar doch für uns: Sie wird's tun müssen. Denn noch gilt klaaaaa: It's the economy, stupid ! Economy = Nix Speculativonomics.
Immerhin: Bei der Bahn ist es anders: Die fährt aus zwei Gründen nicht: Zu kalt oder zu heiß. Bei der Dingsbums gilt aber nur ein Grund: Zu heiß - geduscht !
Nun ist sie aufgefordert worden, Deckung zu erteilen. Mal sehen, ob sie sich darauf beruft, sie habe den Deckhengst nicht versichert. Deckt sie's nicht, wird sie verklagt. Und wir ? Berichten weiter. Und Sie, der Sie Fondsanteile an Bananendampfern haben, mit faulen Prospekten vollgeladen ? Fassen Mut, Ihre Versicherungspolice und rufen an: Frau Dr. M. Wilhelm in Kanzlei Dr. Schirp,
Telefon 0303 - 327 617 - 0. Frau Reinecke, auf Durchwahl 33, hilft Ihnen weiter und der Dingsbums-Versicherung aufs Hochseil.... |
| Letzes Update (
Dienstag, 27. Juli 2010 ) |
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