EILT NUR BEI UNS NEU 27.9.09, 19,07 h: Erstmals hat der neue Senator für Finanzen in Berlin einen Vierteljahresbericht der BCIA an das Parlament erstattet. Hier seine Pressemeldung dazu. Die von der Kanzlei Dr. Schirp für seine Klienten beharrlich und erfolgreich durchgese4tzte "zweite Chance" für den Rückkauf der IBV-/LBB-Fonds wird dürr und dröge in einigen Sätzen so abgehandelt, als sei es nur der Gnade "Börrrlinnnnns" zu verdanken, dass ein huldreicher Geldverteiler einige Goldstücke überm Land abgeworfen habe. Ganz so war es nicht: Nur durch Druck und Eintopf zahlreicher Fondskläger, die weitaus meisten davon über die Kanzlei Dr. Schirp in Berlin organisiert, mußte Berlin erneut tief in die Kassentasche greifen, um weitere Anleger zu entschädigen. Pressemitteilung vom 15.09.2009, 13:15 Uhr
Finanzen
29. Vierteljahresbericht zur Risikoabschirmung
Aus der Sitzung des Senats am 15. September 2009:
Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum
den 29. Vierteljahresbericht zur Risikoabschirmung beschlossen, der
sich mit dem I. Quartal 2009 befasst. Die wesentlichen Aussagen dieses
Berichtes sind:
o Die Gesellschaften der Berliner Immobilien Holding GmbH (BIH) bzw.
des Bankkonzerns haben unter Berufung auf die Detailvereinbarung zur
Risikoabschirmung im I. Quartal 2009 206 neue Vorgänge an die
landeseigene Controllinggesellschaft BCIA zwecks Inanspruchnahme der
durch das Land Berlin gewährten Garantien herangetragen. Hiervon wurden
160 Anträge auf Zustimmung nach der Detailvereinbarung gestellt.
Insgesamt liegen damit seit Abschluss der Detailvereinbarung 3.632
Anträge auf Zustimmung vor. Zustimmungspflichtig waren hiervon 3.334
Anträge. In 2.547 Fällen wurde die Zustimmung durch die BCIA erteilt.
o Aus den Garantien des Landes wurde zum Stichtag 31. März 2009
insgesamt ein Betrag in Höhe von rund 3,7 Mrd. EUR in Anspruch
genommen. Dieser entfällt überwiegend auf den Fondsanteilserwerb (1,6
Mrd. EUR) sowie die Bedienung der Ansprüche aus der Buchwertgarantie
(1,2 Mrd. EUR); letzteres umfasst auch die Ansprüche aus der im
Berichtszeitraum abgeschlossenen (Teil-)Schlussbewertung
Buchwertgarantie Passiv der BIH-Gruppe.
o Unter anderem aufgrund der Wiedereröffnung der Kaufangebote und der
Prospekthaftungsvergleiche erhöhten sich die durchschnittlichen
Beteiligungsquoten an den Fonds der "Gruppe 1" (einschl. BAVARIA E 2)
auf 91,3 % und an den Fonds der "Gruppe 2" auf 83,5 %.
o In der Strafsache wegen Untreue zum Nachteil der BerlinHyp hat der
Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2009 die Revisionen der
Angeklagten gegen das Urteil der 36. Strafkammer des Landgerichts
Berlin vom 21. März 2007 als unbegründet verworfen. Die
Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Revision zurückgenommen.
Grundlage des Vierteljahresberichts ist das Gesetz über die
Ermächtigung des Senats zur Übernahme einer Landesgarantie für Risiken
aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin
AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften. Hiermit hatte das
Abgeordnetenhaus den Senat im April 2002 ermächtigt, eine
Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft
der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften
zu übernehmen. Zugleich hatte das Abgeordnetenhaus dem Senat auferlegt,
vierteljährlich über wesentliche Entwicklungen zur Risikoabschirmung zu
berichten.
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